Samstag 20. April 2024
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Rezeptgebühr 2014

[01-14] Neue Rezeptgebühr ab 1. Jänner 2014!
Rezeptgebühr 2014Ab diesem Zeitpunkt wird die Rezeptgebühr von € 5,30 auf € 5,40 angehoben. Dieser Betrag wird als Kostenbeteiligung für die Krankenkasse eingehoben.

Information zur Rezeptgebühr

Seit 2008 gibt es für Personen mit erhöhtem Medikamentenaufwand eine jährliche Rezeptgebührenobergrenze. Im Jahre 2014 liegt diese Mindestobergrenze bei ca. EUR 195.

Personen, die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen demnach in jedem Fall mindestens 38 Rezeptgebühren à 5,40 Euro (Wert für 2014) zahlen, bevor die 2-Prozent-Deckelung der Rezeptgebühren zur Anwendung kommt (=Mindestobergrenze).

Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Bestimmte Gruppen (z.B. Personen anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheite, Ziviildiener) sind nach wie vor generell von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card befreit.

Entsprechen die aktuellen Einkommensverhältnisse nicht mehr den Daten, die der Sozialversicherung bekannt sind, kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger ein Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens gestellt werden.

Auf Antrag können folgende Personen von der Rezeptgebühr befreit werden:Personen, deren monatliche Nettoeinkünfte folgende Grenzwerte nicht übersteigen: (gültig ab 01.01.2014).

 Alleinstehende     EUR 857,73   
 Ehepaare  EUR 1.286,03  

Bei Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (Nachweis mind. € 59,50 -für 2014) erhöhen sich diese Grenzbeträge:

 Alleinstehende     EUR 986,39   
 Ehepaare  EUR 1.478,93  

Alle diese Grenzbeträge erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende unversorgte Kind um EUR 132,34.

Leben mit dem Antragsteller Personen im Haushalt, die über ein eigenes Einkommen verfügen, so wird dieses Einkommen ebenfalls aliquot angerechnet.
Formlos und ohne Antrag sind folgende Personen von der Rezeptgebühr befreit:
Personen, bei denen schon in anderem Zusammenhang eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit festgestellt wurde.

Folder Rezeptgebührenbefreiung (Sozialversicherung)

Historische Entwicklung der Rezeptgebührhöhe:

 

in €

 

2014

5,40

 

2013

5,30

 

2012

5,15

 

2011

5,10

 

2010

5,00

 

2009

4,90

 

2008

4,80

 

2007

4,70

 

2006

4,60

 

2005

4,45

 

2004

4,35

 

2003

4,25

 
 

in €

in ATS

2002

4,14

56,97

2001

4,07

56,-

10-12/2000

4,00

55,-

01-09/2000

3,27

45,-

1999

3,20

44,-

1998

3,12

43,-

1997

3,05

42,-

08-12/1996

3,05

42,-

01-07/1996

2,54

35,-

1995

2,47

34,-

1994

2,33

32,-

1993

2,18

30,-

1992

2,03

28,-

1991

1,96

27,-

1990

1,89

26,-

1989

1,82

25,-

1988

1,74

24,-

1987

1,67

23,-

1986

1,60

22,-

1985

1,53

21,-

1984

1,45

20,-

1983

1,38

19,-

1982

1,31

18,-

1978

1,09

15,-

1973

0,44

6,-

1971

0,36

5,-

1968

0,29

4,-

1956

0,15

2,-

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