Donnerstag 28. März 2024
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weniger ist NICHT mehr

GesundheitGesundheit 

Arzt als "Freier Beruf"

[12/16] Freie Berufe sind in Österreich Berufe im öffentlichen Interesse, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden. Darunter fallen etwa Ziviltechniker, Apotheker, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Hebammen, Patientenanwälte und eben Ärzte.
Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer Qualifikationen

  • persönlich
  • eigenverantwortlich und
  • fachlich unabhängig


geistige Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt spezifischen berufs- und standesrechtlichen Bedingungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung und des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welche Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende besondere Vertrauensverhältnis gewährleisten und fortentwickeln.

Durch die zu erwartende Gesundheitsreform sehen wir unter andrem diese Freiberuflichkeit untergraben - mit negativen Folgen für die Ärzte als auch für die Patienten. Österreich steuert auf einen erheblichen Ärztemangel zu, nicht weil wir zu wenig Ärzte ausbilden, nein, weil viele der ausgebildeten (auch einheimischen) Ärzte wegen zunehmend fehlender Atraktivität Österreich verlassen. Mit der zu erwartenden Gesundheitsreform könnte sich das noch weiters zuspitzen ...

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DIE ARGUMENTE

Fragen und Antworten (FAQs)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den geplanten Änderungen im Gesundheitswesen und unseren Forderungen:


1. Warum protestieren die Ärztekammern gegen die Artikel 15a-Vereinbarungen?


Vorweg: Die im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen getroffenen 15a-Vereinbarungen wurden im Ministerrat bereits fixiert. Damit diese Vereinbarungen umgesetzt werden können, sollen diese sowie ein entsprechendes Umsetzungsgesetz noch im Dezember im Parlament beschlossen werden. Die Ärztekammern zeigen die massiven negativen Folgen dieser Regelungen auf.

  • Erstens, weil die Politik den Anschein erweckt, dass es keine Einsparungen geben und die Qualität dennoch gleich hoch bleiben werde. Das kann nicht stimmen! Der Bedarf an Gesundheitsleistungen wird steigen. Dafür sind ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.
  • Zweitens, weil diese Vereinbarungen, sollten sie im Parlament gesetzlich legitimiert werden, den Freibrief für einen radikalen Umbau des österreichischen Gesundheitssystems darstellen. So soll die Politik in Zukunft vorgeben, wo und in welcher Form Versorgung im niedergelassenen Bereich stattfinden soll.
  • Drittens, weil die Politik es verabsäumt hat, die Ärzteschaft mit ihrem ganz wesentlichen Sachverstand einzubinden. Das ist so, als würde der Bund mit der Wirtschaftskammer einen Kollektivvertrag aushandeln, ohne die Gewerkschaft einzubinden.


2. Die Politik sagt, es gibt mehr Geld für das Gesundheitssystem. Warum reden Sie dann von Kürzungen und Ausdünnung?

  1. Es wird zur weiteren Ausdünnung und zu Kürzungen kommen, weil sich die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung nicht mehr daran orientieren, was die Bevölkerung braucht, sondern daran, wie stark das Bruttoinlandsprodukt wächst. Das bedeutet im Klartext: Welche Leistungen kranke Menschen bekommen, richtet sich nicht nach deren Bedürfnissen, sondern nach der Entwicklung des Wirtschaftswachstums.
  2. Die Gesundheitsausgaben aller Industrieländer steigen vor allem deshalb, weil
    • immer mehr Menschen immer älter werden und medizinische Betreuung brauchen. Mehr betreuungsbedürftige Menschen kosten mehr Geld.
    • immer mehr Krankheiten behandelbar sind, an denen Menschen bisher frühzeitig gestorben sind. Zusätzliche Behandlungsmethoden kosten mehr Geld
  3. Diese Entscheidung, wem knappe medizinische Leistungen zur Verfügung gestellt werden, will die Politik an die Ärzte delegieren. Das akzeptieren wir nicht. Als Ärzte entscheiden wir nicht nach ökonomischen, sondern nach medizinischen Kriterien. Wir behandeln jeden Menschen unabhängig von Herkunft, Stand und Vermögen gleich.
  4. Die 200 Mio. €, welche die Politik in den Ausbau der Primärversorgung stecken will, sind kein zusätzliches Geld. Diese 200 Mio. € werden aus dem Budget der Krankenversicherung herausgenommen. Um diese Lücke zu füllen, wird bei anderen Kassenleistungen gespart werden. Und das werden die Patienten spüren.


3. Was verlangt die Ärztekammer konkret?

  1. Keine unüberlegten Einsparungen! Bei der Gesundheit gilt: Weniger ist NICHT mehr. Und ohne Gesundheit geht gar nichts.
  2. Breites, wohnortnahes Angebot und individuelle Wahlmöglichkeiten statt einheitlicher Staatsmedizin!
  3. Ärztinnen und Ärzte in die Planung einbinden – für ein patientenfreundliches medizinisches Angebot!
  4. Vorrang für ambulante Versorgung in (Gruppen-)Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte!
  5. Funktionierende Versorgungssysteme weiter ausbauen und weiterentwickeln!
  6. In der Gesundheitspolitik gibt es schon genug Gesetze und Vereinbarungen. Wertschätzung für Gesundheitsberufe statt staatlicher Regelungswut!


4. Einige Landesärztekammern haben Kampfmaßnahmen bis hin zum Generalstreik angekündigt. Wie steht die ÖÄK dazu und was macht die ÖÄK jetzt genau?


Die ÖÄK unterstützt natürlich die geplanten Aktionen der Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern. Zusätzlich adressiert die Österreichische Ärztekammer eine intensive Aufklärungs- und Informationskampagne an die Bevölkerung.


5. Wie steht die Österreichische Ärztekammer zum Volksbegehren, das von der niederösterreichischen Kammer betrieben wird?


Die Ärztekammer für Niederösterreich hat die Problematik, die sich aus den Art. 15a-Vereinbarungen ergibt, genauso erkannt wie die Österreichische Ärztekammer und autonom entschieden, ein Volksbegehren zu initiieren. Die ÖÄK verfolgt allerdings einen kurzfristigeren Ansatz.


6. Sie sagen, Patienten hätten Verschlechterungen zu erwarten. Ist es nicht vielmehr so, dass Sie nur um den Einfluss der Ärztekammer Sorge haben?


Es gehört zu den Aufgaben einer gesetzlich legitimierten Standesvertretung, sich für die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder einzusetzen. Das macht die Rechtsanwaltskammer, das macht die Wirtschaftskammer und das machen auch wir als Österreichische Ärztekammer.
Viele Elemente der Art. 15a-Vereinbarungen stehen im Widerspruch zu den Interessen der Ärzteschaft und der Möglichkeit, ihren freien Beruf auszuüben. Die geplanten Einschränkungen in der Berufsausübung sind auch schlecht für die Patienten.


7. Was bedeuten die Art. 15a-Vereinbarungen konkret für die niedergelassenen Ärzte?


Nehmen wir als Beispiel die Kassenstellen: Bisher erfolgte die Versorgungsplanung des niedergelassenen Bereiches einvernehmlich zwischen Sozialversicherung und zuständiger Ärztekammer im Wege von Stellenplänen, die einen wesentlichen Bestandteil von Gesamtverträgen darstellen. Nunmehr will man auf die Expertise der Ärzteschaft völlig verzichten. Vermutlich weil die Ärzte bisher stets jene waren, die häufig gegen den Willen der Kassen eine bessere, patientenorientierte Versorgung eingemahnt und durchgesetzt haben. In Zukunft will man die Planung des niedergelassenen Bereiches offensichtlich nur mehr nach ökonomischen – anstatt nach medizinisch notwendigen – Gesichtspunkten vornehmen.
Beispiel Ambulatorien: Durch gesetzliche Maßnahmen soll die medizinische Versorgung von den derzeitigen Einzelordinationen in Zentren und (kasseneigene) Ambulatorien verlagert werden. Dadurch gehen der individuelle Ansprechpartner und die Wohnortnähe verloren.


8. Was bedeuten die Art. 15a-Vereinbarungen konkret für die angestellten Ärzte?

  • Beispiel Errichtung von Krankenanstalten: Derzeit gibt es klare gesetzliche Kriterien, wann und in welcher Form eine Krankenanstalt zu errichten ist, z.B. die Verpflichtung zur permanenten Erstversorgung von Akutfällen in einem nach der Höhe der Einwohneranzahl definierten Einzugsgebiet. Künftig sollen sich diese Kriterien nach allgemeinen Planungsgrundsätzen richten. Das ist weder übersichtlich noch transparent.
  •  Beispiel Aufgaben von Krankenanstalten: Aktuell ist z.B. eine „Standard-Krankenanstalt“ für die allgemeine Basis- und Akutversorgung rund um die Uhr zuständig. Künftig soll es nur mehr eine Basisversorgung für chirurgische und unfallchirurgische Akutfälle geben.
  • Beispiel Erreichbarkeitskriterien: Künftig soll die Zeitspanne, binnen derer eine bestimmte Spitalsabteilung, z.B. Chirurgie, erreichbar sein muss, nach Gutdünken verlängert werden können. D.h., wer weiter weg wohnt, hat Pech gehabt.
  •  Beispiel Ärzte-Arbeitszeiten: Die Spitalsambulanzen platzen jetzt schon aus allen Nähten. Wenn es weniger Kassenärzte gibt, werden noch mehr Patienten ins Spital gehen, die eigentlich auch in einer Ordination behandelt werden könnten. Doch auch im Spital gibt es jetzt schon nicht genügend Ärzte. Manche Bundesländer haben daher vor, die Ärzte in öffentlichen Spitälern auch weiterhin bis zu 60 Stunden die Woche arbeiten zu lassen, um auch diese zusätzlichen Patienten zu versorgen. Doch auch Ärzte sind nur Menschen. Auch sie müssen ausgeruht sein, um ihre Arbeit sicher und gut zu erfüllen.

 

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