[10/18] Das e-Medikations-Modul wird und muss ab sofort in meiner Praxis verwendet werden. Als erste Teilfunktion der ELektronischen Gesundheits-Akte, kurz ELGA, werden alle von Ärzten verordnete Medikamente (auch nicht rezeptpflichtige) "online" beim Hauptverband für Sozialversicherung für ein Jahr gespeichert.
Sie selbst (www.gesundheit.gv.at) und vor allem Ihre behandelnden Ärzte in den österreichischen Ordinationen und Krankenhäuser haben den aktuellen Überblick über Ihre verordneten Medikamente, unabhängig davon, ob Sie Ihre Medikamente in einer ärztlich geführten Hausapotheke oder in einer öffentlichen Apotheke beziehen.
Durch das "Stecken" Ihrer e-Card autorisieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder ein Krankenhaus zum Zugriff auf Ihre e-Medikationsliste und in naher Zukunft auf ELGA im Gesamten.
Nach einem Jahr werden Ihre Daten gelöscht.
Wichtig zu wissen:
ELGA besteht aus zwei Modulen:
- e-Medikation
- e-Befunde - mit Start 2019 (mit sämtlichen medizinische Gesundheitsdaten)
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass primär alle Staatsbürger automatisch der ELGA und somit auch der Teilnahme an der e-Medikation zustimmen.
Ein genereller Ausstieg (opt out) ist jederzeit, wenn auch etwas mühsam, möglich, wo dann keinerlei Gesundheitsdaten gespeichert werden dürfen. Sollten Sie sich für einen generellen Ausstieg entscheiden, darf Ihnen daraus kein Nachteil entstehen.
Nachdem zum Teil hochsensible Gesundheitsdaten in ELGA gespeichert werden, ist jeder Patient aufgefordert, für sich zu entscheiden, was den einzelnen Gesundheitsdiensteanbieter (Ärzten in Ordinationen und Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc., etc.) preisgegeben werden soll.
Neben dem "generellen opt out" gibt es ein "situatives opt out", wo nur einzelne (situationsbezogene) Medikamente/Befunde nicht "zentral" gespeichert werden dürfen.
Es wird mitunter vorkommen, dass Sie in meiner Praxis auf ein situatives opt-out einzelner Medikamente hingewiesen werden können.
Ihr Dr. Manfred Dreer
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht)
Für häufig gestellte Fragen finden sie unten Antworten
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