Vor Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.
Der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in regelmäßiger hausärztlicher Behandlung gewesen sein, d. h. Ihr persönlich betreuender Hausarzt/Hausärztin kommt für eine Führerscheinuntersuchung nicht in Frage.
Kosten:
- 35 Euro für die Untersuchung bei der Gruppe 1 (A, B, F, L17)
- 50 Euro für die Untersuchung bei der Gruppe 2 (C, D, E)
- 30 Euro für eine Verlängerung der Gruppe 2 (C, D)
Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis oder der Führerschein bei Verlängerung.
Brillenträger der Gruppe 2 müssen einen augenfachärztlichen Befund oder den eines Augenoptikers über die Brillenglasstärke mitbringen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Untenstehend finden Sie alle Informationen zur Führerscheinuntersuchung als Download.