Freitag 26. April 2024
SwingMED

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Zentrifuge

Zentrifuge

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Blutdruck

Blutdruck

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Regal

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Praxis

Praxis

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Bild1

[2013]...draußen liegt noch Schnee, Temperaturen trotz schon recht hohem Sonnenstand meist unter Null Grad Celsius. Umso mehr freut es mich, dass ich und auch meine Praxisbesucher schon jetzt den Hauch vom Frühling zu spüren bekommen. Wo längere Zeit die Wände der Praxis leer geblieben sind, so werden sie nun von Kunstwerken meines  Freundes "Tomek" geschmückt. Ich bin überzeugt, dass durch die positive Grundstimmung der Kunstwerke der erste Schritt zur Genesung bereits vor der eigentlichen Behandlung gesetzt ist - eine Schnittstelle zwischen Medizin und Kunst  -  "art meets med"!

 Manfred Dreer

 

der künstler 

Tomek


Tomasz "Tomek"  Zuchowicz,  Architekt und Maler 

   - Geb. 1962-03-09 in Gdansk (Danzig) ,Polen
   - 1977-1982 Schule der angewandten Kunst
   - 1982-1987 Architekturstudium an der TU in Gdansk
   - 1987 Architekturpraxis in Bern und Lugano (Schweiz)
   - seit  1988 als Entwurfsarchitekt im Architekturbüro Walch in Reutte tätig
   - 1996 Nostrifizierung des Diplomas an der TU Innsbruck und erfolgreicher Abschluss der Ziviltechnikerprüfung
   - 1996/97 9-Monatige Studie -und Inspirationsreise in Kanada ,USA und Mexico

Ausstellungen und Standorte der Werke (Auswahl)

   - Raiffeisenbank Reutte
   - Fa.Alois Wild-Innsbruck
   - Tirolerkünstlerausstellung-Kongresshaus Innsbruck
   - Dengel Galerie Reutte
   - Innsbrucker Kunstmesse
   - Raiffeisenbank Jungholz
   - EWR-Center Reutte
   - Möbelhaus Lagg Reutte
   - VPI Wien
   - Justizanstalt Innsbruck/Völs
   - EU-Räumlichkeiten-Brüssel
   - Pitztaler Gletscher–Saal Kristall
   - Privatpersonen in Österreich, Polen, Belgien, Kanada, USA

„Architektur ist die Kunst den Raum zu gestalten“
Die Kunst aber, gestaltet unsere Psyche, beeinflusst uns bewusst und vor allem unterbewusst, animiert zum Denken und Fühlen, lernt und entdeckt in jedem Betrachter viel mehr als man ahnen würde …

Im täglichen Berufsleben beschäftige ich mich mit der Architektur. Diese Tätigkeit hat mit vielen Faktoren zu rechnen: das Baugesetz, Statik, Nachhaltigkeit, Budget, Zeitdruck …
Aus diesem Grund, als Antidotum, eine Art Katharsis und gleichzeitig Inspiration für das Berufsleben, frei von jeglichen Einschränkungen werden in der Freizeit die Ideen und Phantasien auf der Leinwand zum Leben erweckt ...

Die in der Praxis Vils ausgestellten Bilder stellen eine Auswahl dar, die auf den Betrachter positiv, heilend wirken sollen.
Mit Absicht (auf einzelne Ausnahmen bei den Zeichnungen und Tuschetechniken) verwende ich keine Grau oder-Schwarztöne, sondern helle, sonnige, optimistische Farben …
Alle Bilder sind in der Acryl-Tempera-Tuschetechnik entstanden, mit Mundgeblasenen Airbrush verfeinert …
die Strukturen mittels Mullbinden erzeugt…

Wenn sie das Interview mit Tomek nachlesen wollen, folgen sie dem link.


Eine Auswahl der Bilder sehen sie im unteren Teil der Homepage.

 
[05-2013] Nach langem und zähen behördlichem Bewilligungsverfahren liegt nun die  krankenanstaltenrechtliche Bewilligung vom Land Tirol für "die praxis vils" vor.

Stempel

Vor eineinhalb Jahren begann der behördliche Weg mit dem Ansuchen einer privaten Krankenanstalt in Form eines selbständigen Ambulatoriums. Nach einer durchgeführten Bedarfsstudie und nach zahlreichen Stellungnahmen liegt nun, zumindest für die Bedarfsstudie, ein positiver Bescheid vor. Konkret heißt das, dass in weiterer Zukunft in der "praxis vils" neben meiner ärztlichen Tätigkeit das Leistungsspektrum auf Physiotherapie, Ergotherapie sowie auf Logotherapie erweitert werden kann! Selbstverständlich steht zukünftigerweise diese Einrichtung nicht nur Patienten aus meiner ärztlichen Betreuung zur Verfügung!

Nach Erhalt einer Erichtungsbewilligung sowie einer krankenanstaltrechtlicher Betriebsbewilligung hoffe ich, in Kürze auf einen Start des Umbaus im Tiefgeschosses und mit der Eröffnung des Ambulatoriums!

Im Bereich des Möglichen ist sogar ein Neubau von Therapieräumlichkeiten im Bereich des jetzigen Parkplatzes - wobei zugleich eine Vergrößerung des Warteraums in der Arztpraxis verwirklicht werden könnte!
 
Eine Vision zur Gestaltung der Therapie finden Sie untenstehend als Download.
 

Schaf

[08-2013] Wenn ich im plakativen und zum Teil provokativen Stil der momentanen Berichterstattung versichere, dass ich am Verkauf Ihrer Daten nicht mitgemacht habe, so kann ich meinen Patienten garantieren, das ich kein „schwarzes Schaf unter den Ärzten“ bin [TT 20.08.13].

Auch ich wurde vor einem Jahr von CompuGroup, einer Softwarefirma,  mit einer Anfrage einer Patienten-Datenweitergabe an den österreichischen Ableger des amerikanische Marktforschungsinstitud „IMS“  kontaktiert. Jährliche Entschädigung 432,00 EUR burtto. Österreichweit sollen sich ca. 850 niedergelassene Ärzte an den Progamm beteiligt haben, weiters sind auch nicht wenige Apotheken und Krankenhäuser dabei. An die Tilak sollen jährlich bis zu 18.000 EUR geflossen sein [TT vom 21.08.13].

Prinzipell muss festgehalten werden, dass die Weitergabe von medizinischen Daten oftmals durchaus sinnvoll und für die Qualitätssicherung der Gesundheitsinstitutionen sehr wertvoll ist. Rechtlich erlaubt ist dies jedoch nur unter verpflichtender Anonymisierung, d. h. Daten dürfen keinerlei Rückschlüsse auf den Patienten zulassen. In falschen „Händen“ können solche „Krankenakten“ enormen Schaden anrichten. Nur zu gut kann man erahnen, wie die Finanzinstitutionen (Banken) und auch Arbeitgeber mit entsprechenden Diagnosen, Frequenz der Arztkonsultationen und Medikamentenverbrauch  agieren!

Wie sicher medizinische Daten schlussentlich wirklich sind, weiß niemand. Ich darf nur an den Dantenklau von 600.000 Datensätzen von Versicherten der Tiroler Gebietskrankenkasse erinnern. Weiters sind Daten der Polizei von „GIS“ und der Österreichischen Wirtschaftskammer im Internet aufgetaucht [TT 04.10.2011].

Die Abrechnung der niedergelassenen Ärzte mit den Krankenkassen erfolgt online – wer weiß, vielleicht sind Ihre und auch meine Datensätze (auch ich gehe zum Arzt) bereits bei Datenskandalaufdecker  „Edward Snowden“.
Nicht zuletzt deshalb sind wir Ärzte gegenüber der „Elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA) sehr skeptisch. Datenschutz hat oder sollte zumindest oberste Priorität haben.


Zum derzeitigen Zeitpunkt kann jedoch niemand von „schwarzen Schafen“ reden, wenn sich nämlich herausstellt, dass die Daten anonymisiert weitergegeben wurden, war die gesamte Aufregung umsonst. Sollte sich das nicht bestätigen, so wurde mit Sicherheit der Datenschutz der Patienten verletzt.

Ich von meiner Seite werde alles daran setzen, meine ärztliche Schweigepflicht und Vertraulichkeit Ihnen gegenüber zu wahren.

Ihr Dr. Manfred Dreer

 
Artikel zu diesem Thema finden Sie untenstehend als Download.
 

Fieberthermometer[12-2013] Im Kranken-stand einkaufen gehen, die Kinder in die Schule bringen, das Kaffeehaus aufsuchen oder spazieren gehen. Darf man dass alles, anstatt das Bett zu hüten oder zumindest in den eigenen vier Wänden zu verweilen?

Was man im Krankenstand darf und was nicht, hängt einerseits von der Krankheit ab und zum anderen davon, was der Arzt empfohlen hat. Das oberste Gebot im Krankenstand lautet nämlich: Man sollte alles tun, was zur Genesung beiträgt und alles unterlassen, was einer schnelleren Genesung im Weg steht.

Wird bei einem grippalen Infekt oder Fieber vom Arzt beispielsweise Bettruhe empfohlen, kann ein Besuch im Kaffeehaus oder im Kino rechtliche Folgen für den Arbeitnehmer haben. Ist man aber wegen einer gebrochenen Hand im Krankenstand, so kann das  Aufsuchen öffentlicher Einrichtungen (Cafe, Kino), solange es der Gesundwerdung nicht hinderlich ist, in Ordnung sein.

Bei einer Depression oder einem Burn-out kann ein Thermenbesuch oder ausgedehnte Spaziergänge Teil der Therapie sein. Trotzdem muss hier der Arzt bzw. der Kontrollarzt der Krankenkasse zustimmen. Mit einer ärztlichen Erlaubnis ist man immer auf der sicheren Seite.

Die vom Arzt vorgegebenen Ausgehzeiten sind unbedingt einzuhalten (standartmäßig jeweils 2 Stunden vormittags und nachmittags). Sollten Sie während des Krankenstandes ausserhalb dieser Zeiten aufgurnd eines wichtigen Termins das Haus verlassen müssen (vorausgesetzt Ihr Krankheitsbild erlaubt das), so kontaktieren Sie bitte im Vorhinein Ihre Krankenkasse und holen Sie sich eine Bewilligung.

Werden Sie länger von Ihrem Arzt krank geschrieben, so erhalten Sie eine Vorladung zum Kontroll- bzw. Chefarzt Ihrer Krankenkasse (TGKK). Er entscheidet über die weitere Vorgangsweise, über Ausgehzeiten und das Ende des Krankenstandes.
Erhalten Sie von mir eine Krankmeldung ohne Enddatum, so darf ich Sie bitten, dass Sie sich vor oder bei Arbeitsbeginn in der Praxis telefonisch gesund melden.

Generell kann vom Hausarzt der Beginn Ihres Krankenstandes nur einen Kalendertag rückdatiert werden. Ausnahmen werden, zumindest in gut begründeten Einzelfällen (Pat. wird am Freitag krank und geht dann am darauffolgenden Montag zum Hausarzt),  von der Krankenkasse akzeptiert. Länger zurückliegende Krankenstände kann nur der Konrollarzt bestätigen.

Krankenstand unverzüglich mitteilen und Krankmeldung vorlegen
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsverhinderung (=Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf beim Arbeitgeber, am besten bei Arbeitsbeginn oder noch davor. Anschließend sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen.
Der Arbeitgeber hat nämlich das Recht vom Arbeitnehmer eine Krankenstandsbestätigung zu verlangen. In der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache (Krankheit oder Unfallgeschehen) der Arbeitsverhinderung angeführt sein. Wobei unter Angabe der Ursache nicht die Diagnose gemeint ist - der Arbeitgeber hat kein Anrecht auf eine Diagnose (Datenschutz).

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss auch für einen eintägigen Krankenstand eine Krankenstandsbestätigung gebracht werden. In einigen Firmen ist aber für die ersten 3 Krankenstandstage keine Bestätigung erforderlich. Weiß ein Arbeitnehmer nicht, was in seiner Firma gebräuchlich ist, sollte er sich auch für einen kurzen Krankenstand krankschreiben lassen.

Elektronische Krankmeldung
Seit einigen Jahren können Krankenstands- und Gesundmeldungen anstatt auf Papier auch elektronisch zwischen Ärzten und Krankenkassen ausgetauscht werden. Die sogenannte "Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung" (eAUM) umfasst die elektronische Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsmeldung, die Übertragung an die Sozialversicherung und ein österreichweit einheitliches Formular, welches vom Arzt für die Patienten ausgedruckt wird.
 
Mit dem neuen Service der elektronischen Arbeits(un)fähigkeitsmeldung kann der Arzt die Meldung über einen Krankenstand direkt aus seiner EDV über die e-card Infrastruktur an den zuständigen Krankenversicherungsträger schicken. Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung und natürlich auch die Arbeitsfähigkeitsmeldung (nach Beendigung des Krankenstandes) erfolgt somit ohne Zeitverzögerung und mit geringerem administrativem Aufwand für den Arzt und für die Krankenkasse. Der Versicherte seinerseits ist verpflichtet die Arbeitsverhinderung ohne Verzug seinem Dienstgeber zu melden. Der Patient bekommt weiterhin einen Ausdruck der Arbeits(un)fähigkeitsmeldung, der jedoch jetzt österreichweit einheitlich ist.

"Im vorliegenden Text wird durchgängig die männliche Form benutzt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sind diese Bezeichnungen als nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten. "

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